Einholung von mindestens drei Angeboten durch die Verwaltung bei Beschaffungen und Auftragvergaben ab 1.000 €
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass bei Beschaffungen und Auftragsvergaben durch die Verwaltung ab einem Auftragswert von 1.000 € grundsätzlich mindestens drei Angebote eingeholt werden müssen.
Begründung:
Diese Regelung führt dazu, daß die Gemeindekasse möglicherweise spürbar entlastet wird.
Zweifel an der Richtigkeit und Objektivität von Aufträgen und Beschaffungen werden dadurch möglicherweise relativiert.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
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