Antrag:
Der Grabanlage für Sozialbestattungen gemäß § 74 SGB XII auf dem Friedhof in Langenbrombach sollte mehr Pietät zuteilwerden. Dabei könnte an eine pflegeextensive Bepflanzung, aber auch an einen Gedenkstein gedacht werden.
Als Beispiel sei das Projekt „Steinsäule“ in Soest genannt: Durch eine gemeinsame Initiative der christlichen Gemeinden und der Stadt gibt es für jeden obdach- oder mittellosen Toten eine Trauerfeier. Der Name des/der Verstorbenen wird auf einer Steinsäule festgehalten. Die Kosten teilt sich die Stadt mit den beiden großen christlichen Kirchen in Soest.
Begründung:
Ziel der Regelung nach § 74 SGB XII ist die Sicherstellung einer menschenwürdigen Bestattung, auch wenn der oder die Tote kein ausreichendes Vermögen hinterlässt und den Angehörigen die Kostenübernahme nicht zugemutet werden kann (vgl. auch Art.1 Abs.1 S.1 Grundgesetz).
Auch ein anonymes Grab verdient unseren Respekt und sollte in einem Zustand gehalten werden, der dem Ort seine verdiente Würde verleiht.
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